13. Mai 2026Energetische Sanierung & Förderung: Orientierungshilfe

Energetische Sanierung & Förderung: Orientierungshilfe

Ein Haus mit einem Gerüst außen herum

Wer energetisch saniert, kann Förderungen nutzen und die Kosten senken. In Deutschland entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs auf Gebäude, gleichzeitig steigt der regulatorische Druck zur Sanierung. Für Bestandshalter:innen stellt sich daher nicht mehr die Frage ob, sondern wie effizient gefördert saniert werden kann.

Förderungen, um ein Gebäude zu sanieren, gezielte Einzelmaßnahmen oder serielle Komplettsanierung: KfW, BAFA und steuerliche Absetzbarkeit bieten mehr Spielraum, als viele vermuten.

Dieser Artikel zeigt, welche Programme es gibt, was förderfähig ist und wie die serielle Sanierung den Prozess beschleunigt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm (KfW für Vollsanierung, Heizung, BAFA für Einzelmaßnahmen).

  • Serielles Sanieren kann bis zu 15 Prozent zusätzlichen Bonus erzielen (KfW).

  • Bis zu 20 Prozent der Kosten über drei Jahre absetzbar, maximal 40.000 Euro je Objekt.

  • u. a. förderfähig: Gebäudehülle, Heizung, erneuerbare Energien, Dämmung, Sonnenschutz, Erneuerung der Fenster, Lüftungsanlagen sowie Fachplanung und Baubegleitung.

  • Wichtig: Antrag immer vor Maßnahmenbeginn stellen.

  • Kombination verschiedener Programme ist möglich, aber nicht immer erlaubt – Beratung empfohlen.

Was zählt zur energetischen Sanierung und wird gefördert?

Förderfähige Maßnahmen von der Gebäudehülle bis zur Anlagentechnik.

Zur energetischen Sanierung zählen alle Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes dauerhaft senken und staatlich förderfähig sind.

Für Bestandshalter:innen mit Mehrfamilienhäusern sind folgende Bereiche relevant:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Wärmedämmung von Außenwänden, Dach, Keller und Bodenplatte

  • Erneuerung der Fenster und Lüftungsanlagen: Austausch gegen moderne, wärmegedämmte Einheiten inklusive kontrollierter Wohnraumlüftung

  • Dämmung und Sonnenschutz: Außenrollos, Raffstoren und solare Wärmeschutzmaßnahmen

  • Erneuerung der Heizung und Nutzung erneuerbarer Energien: Wärmepumpen, Fernwärme, Pelletheizungen als Ersatz für fossile Systeme

  • Anlagentechnik und Heizungsoptimierung: hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen, Smart-Home-Systeme

  • Fachplanung und Baubegleitung: Energieberatung, Detailplanung und Qualitätssicherung durch zertifizierte Expert:innen

Die serielle Sanierung nach dem Energiesprong-Prinzip kombiniert mehrere dieser Maßnahmen in einem ganzheitlichen Ansatz durch einen integrierten Prozess und mit industrieller Vorfertigung. Das Ergebnis: deutlich kürzere Bauzeiten, besser kalkulierbare Kosten und ein deutliche Energieeinsparungen von bis zu 90%.

Förderprogramme und deren Anforderungen: Die BEG im Überblick

KfW und BAFA als zentrale Anlaufstellen für Bestandshalter:innen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist seit 2021 das wichtigste staatliche Instrument zur Förderung und Hilfe energetischer Sanierungen. Sie ist in mehrere Teilprogramme unterteilt:

BEG-Wohngebäude (BEG WG): Vollsanierung über die KfW

Wer eine umfassende Sanierung auf einen definierten Effizienzhaus-Standard anstrebt, beantragt den KfW-Kredit 261. Dieser bietet zinsgünstige Darlehen bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Je besser der erreichte Standard, desto höher der Tilgungszuschuss:

  • Effizienzhaus 85: 5 % Tilgungszuschuss

  • Effizienzhaus 70: 10 % Tilgungszuschuss

  • Effizienzhaus 55: 15 % Tilgungszuschuss

  • Effizienzhaus 40: 20 % Tilgungszuschuss (+ ggf. EE- oder NH-Klasse-Bonus)

Je höher der angestrebte Effizienzstandard, desto mehr lohnt sich die Investition – sowohl durch niedrigere Energiekosten als auch durch höhere Tilgungszuschüsse. Für Bestandshalter:innen mit größeren Portfolios empfiehlt sich daher von Anfang an eine ganzheitliche Planung, die Effizienzstandard und Förderstrategie aufeinander abstimmt.

BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM): Zuschüsse über die BAFA

Wer schrittweise vorgeht, fördert Einzelmaßnahmen über das BAFA.

BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen:

  • 15 % Grundförderung

  • +5 % Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)

  • Bis zu 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit

Die förderfähigen Kosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt – bei iSFP auf 60.000 Euro. Fachplanung und Baubegleitung ist zu 50 Prozent förderfähig. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Obergrenze bei 2.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 20.000 Euro insgesamt.

Serielles Sanieren: KfW-Bonus

Beim seriellen Sanieren werden vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente eingesetzt, um Gebäude schnell energetisch zu modernisieren. Dabei ist das Effizienzhaus 55 in der Regel der Zielstandard.

Vorteile:

  • deutlich kürzere Bauzeiten

  • planbare Kosten

  • bis zu 15 % zusätzlicher KfW-Bonus

Bewohner:innen können während der Sanierung in ihren Wohnungen bleiben. Mehr dazu unter unsere Leistungen.

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungen

Neben den klassischen Förderprogrammen gibt es die steuerliche Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz. Selbstnutzende Eigentümer:innen können 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen – maximal 40.000 Euro je Objekt. Zusätzlich sind bis zu 50 Prozent der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung steuerlich absetzbar.

Wichtig: Die steuerliche Förderung und BAFA-Zuschüsse lassen sich nicht kombinieren. Dasselbe gilt für KfW-Kredite und § 35c EStG. Welche Option vorteilhafter ist, hängt vom Einzelfall ab.

RENOWATE begleitet Bestandshalter:innen im gesamten Prozess – von der ersten Bestandsanalyse bis zur schlüsselfertigen Montage. Mehr über den Ablauf unter serielles Sanieren.

Kombination und regionale Förderprogramme

Mehr Förderung durch clevere Kombination.

Neben den Bundesprogrammen bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Programme an, die in bestimmten Konstellationen mit der BEG kombinierbar sind:

  • Landesförderprogramme: zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse der Landesförderbanken

  • Kommunale Programme: Fördermittel für Quartierssanierungen oder lokale Klimaschutzprojekte

  • EU-Mittel: in bestimmten Projekten für skalierbare, serielle Sanierungsansätze verfügbar

Entscheidend ist: Alle Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Wie RENOWATE serielle Sanierungsprojekte erfolgreich umsetzt, zeigt das Pilotprojekt Zeppelinstraße in Mönchengladbach – 180 vorgefertigte Fassadenelemente, von Effizienzklasse H auf A.

Serielle Sanierung als Hebel für maximale Förderung

Schneller sanieren, mehr Förderung erhalten.

Die serielle energetische Sanierung nach dem Energiesprong-Prinzip bringt Gebäude schnell auf Effizienzklasse 40 oder 55 und damit direkt in den Bereich des KfW-Bonus für serielles Sanieren. Vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente werden vor Ort montiert und die Bewohner:innen können in ihren Wohnungen bleiben.

Für Bestandshalter:innen mit größeren Portfolios entstehen dabei Skaleneffekte: kürzere Bauzeiten, planbare Kosten, effiziente Förderabwicklung. Unser Mieterportal hält die Kommunikation mit den Bewohner:innen während der gesamten Sanierungsphase digital und zentral.

Serielle Sanierungsprojekte – Unsere Erfolge | Renowate

Förderungen Sanierung Altbau: Besonderheiten

Ältere Gebäude bieten das größte Einsparpotenzial – und die höchste Förderquote.

Gebäude aus den Baujahren 1950 bis 1980 sind die Hauptzielgruppe der seriellen energetischen Sanierung. Sie weisen häufig Energieeffizienzklassen G oder H auf, sind baugleich innerhalb von Quartieren und damit ideal für standardisierte Sanierungsmodule geeignet.

Für diese sogenannten Worst Performing Buildings gibt es innerhalb der BEG einen zusätzlichen Bonus. Kombiniert mit dem KfW-Bonus für serielles Sanieren liegt die Gesamtförderung bei 20 Prozent der Sanierungskosten. Unsere Referenzen zeigen, wie RENOWATE die Förderung für Bestandssanierungen bei solchen Altbauprojekten effizient ausschöpft.

Wer Bestandsgebäude energetisch sanieren und dabei die verfügbaren Fördermittel optimal nutzen möchte, sollte frühzeitig mit der Planung beginnen. RENOWATE begleitet Bestandshalter:innen vom ersten Schritt bis zur schlüsselfertigen Übergabe.

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FAQ: Energetische Sanierung Förderung

Die wichtigsten Programme sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), aufgeteilt in KfW-Kredite für Vollsanierungen und BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Daneben gibt es den steuerlichen Förderweg nach § 35c EStG sowie regionale Programme der Bundesländer und Kommunen. Die Förderung für den Heizungstausch erfolgt über die KfW; andere energetische Einzelmaßnahmen laufen über die BEG-Einzelmaßnahmen. Für serielle Sanierungsprojekte gibt es einen zusätzlichen KfW-Bonus von 15 Prozent auf die förderfähigen Sanierungskosten.

Der Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer- und Leistungsvertrags gestellt werden – das ist die wichtigste Regel. KfW-Kredite werden über die Hausbank beantragt, BAFA-Zuschüsse direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. In beiden Fällen ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte oder eine Energieeffizienz-Expertin einzubeziehen. Nach Abschluss der Maßnahmen sind Rechnungen, Fotos und Fachunternehmernachweise einzureichen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen als Ausnahme bereits vor der Antragstellung beauftragt werden.

Selbstnutzende Eigentümer:innen können energetische Sanierungskosten nach § 35c EStG steuerlich geltend machen: 20 Prozent der Kosten sind über drei Jahre abzugsfähig, maximal 40.000 Euro je Objekt. Kosten für Fachplanung und Baubegleitung können zu 50 Prozent abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass das Gebäude älter als zehn Jahre ist, die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und eine entsprechende Bescheinigung vorliegt. Die steuerliche Förderung lässt sich nicht mit BAFA-Zuschüssen kombinieren. Für vermietende Bestandshalter:innen ist in der Regel die BEG-Förderung der relevante Weg.

Zur energetischen Sanierung zählen alle Maßnahmen, die den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Gebäudes dauerhaft senken: Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Keller), Austausch von Fenstern und Außentüren, Erneuerung der Lüftungsanlagen, Heizungsmodernisierung auf erneuerbare Energieträger, hydraulischer Abgleich und Heizungsoptimierung, Einbau von Sonnenschutzmaßnahmen sowie Fachplanung und Baubegleitung. Im Rahmen der seriellen Sanierung werden diese Maßnahmen in einem integrierten Prozess mit industriell vorgefertigten Modulen umgesetzt.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Für selbstnutzende Eigentümer:innen gilt § 35c EStG: 20 Prozent der Sanierungskosten sind über drei Jahre absetzbar, maximal 40.000 Euro je Objekt. Kosten für Fachplanung und Baubegleitung können zu 50 Prozent abgesetzt werden. Voraussetzung ist ein Gebäudealter von mindestens zehn Jahren, die Ausführung durch ein zugelassenes Fachunternehmen und eine entsprechende Bescheinigung. Für vermietende Bestandshalter:innen ist die BEG-Förderung der relevante Weg.